Diese Frage werde ich oft gefragt, wenn es zum Beispiel darum geht ein Hochzeitpaar vor einer Kirche abzuholen oder ein Geburtstagskind mit einem Flug zu überraschen. Die Antwort ist einfach: "JA, aber..."
Aussenlandeverordnung AuLaV 748.132.3
In der Schweiz muss bei einer Landung ausserhalb eines Flugplatzes die sogenannte Aussenlandeverordnung (AuLaV) eingehalten werden. Diese definiert, dass Aussenlandungen generell zulässig sind, sofern keine Einschränkungen bestehen. Einschränkungen können den Zeitpunkt der Landung, den Ort der Landung oder die Anzahl Landungen betreffen. Am Ende dieses Artikels findet ihr eine unverbindliche Zusammenfassung der Aussenlandeverordnung für nichtgewerbsmässige Flüge.
Planung einer Aussenlandung - Onlinetools
Mittlerweile gibt es sehr gute Onlinetools zum Planen einer Aussenlandung. Unverzichtbar ist hier sicherlich map.geo.admin.ch. Wenn das Thema "Luftfahrt" ausgewählt ist, werden standardmässig alle verzeichneten Luftfahrthindenisse wie Kabel, Antennen und Masten angezeigt. Im weiteren können Landeplätze, Schutzgebiete, Lufträume und Karten eingeblendet werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Schutzgebiete in map.geo.admin.ch angezeigt werden und sich der Platz nicht innerhalb eines solchen befindet. Über die Funktion "Messen" kann die Distanz des Landeplatzes zu Gebäuden oder Hindernissen bestimmt werden. Die Risikominimierung beginnt bereits bei der Auswahl des Landeplatzes und machmal ist es sinnvoll oder sogar notwendig, sich für einen weiter entfernten Platz zu entscheiden. Mögliche An- und Abflugrouten fliessen ebenfalls in die Beurteilung ein. Und natürlich soll durch die Aussenlandung auch niemand gestört werden.
Hat man sich für einen oder mehrere mögliche Plätze entschieden, kann man versuchen, diese auf Google Street View zu betrachten. Man verschafft sich so einen generellen Überblick über den Landeplatz inkl. An- und Abflugweg und kann zum Beispiel die Hangneigung beurteilen. Die Bodenbedeckung sollte nicht mittels Street View beurteilt werden, da sich diese laufend verändert.
Wie finde ich den richtigen Bauern?
Gemäss der AuLaV müsste man nicht einmal fragen, ob man irgendwo landen darf - es empfiehlt sich aber sehr. Es ist suboptimal, wenn auf dem Landeplatz kurz vor einem Hochzeitsflug noch Gülle ausgebracht wurde... Es ist auch eine Frage des Anstands, dass man vorher fragt, ob man landen darf.
Die Frage ist nur, wen muss ich fragen? Am einfachsten ist es beim nächsten zum Landeplatz liegenden Bauernhof zu klingeln und nachzufragen. Falls das Land nicht zum betreffenden Hof gehört, weiss der Bauer im Normalfall, wer das Land bewirtschaftet. Alternativ dazu kann man aber auch via Google Maps oder map.search.ch die Adresse des Hofs rausfinden und über die Adresse bei tel.search.ch (Erweiterte Suche) an die Telefonummer kommen.
Geografische Informationssysteme (GIS) - Amtliche Vermessung (AV) - Parzellennummer
Sollte das obige Vorgehen scheitern, gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Über die amtliche Vermessung (AV) kommt man auf die Parzellennummer. Die AV Daten findet man unter map.geo.admin.ch (Karte: OpenData-AV) oder auf der GIS Plattform des jeweiligen Kantons. Teilweise kann im GIS bereits der Eigentümer online abgefragt werden. Ansonsten kann man mit der Parzellennummer die Gemeinde anrufen und fragen, wer Eigentümer oder Pächter der Parzelle ist.
Wichtige Punkte:
Wenn immer möglich sollte der Landeplatz vor Ort rekognosziert werden. Ist dies nicht möglich, werden folgende Punkte mindestens telefonisch abgeklärt:
- Der Pächter resp. Eigentümer ist über die Landung informiert (inkl. Auswirkungen Downwash, Abstrahlung der Motorenwärme und heisse Abgase) und damit einverstanden.
- Zum Zeitpunkt der Landung ist die Landefläche im richtigen Zustand (kein hohes/trockenes Gras, keine Tiere am weiden,etc.)
- Wo ist der Zutritt möglich, falls eine Umzäunung besteht?
- Sind schwer erkennbare Hindernisse im Bereich des Platzes, z.B. Zuleitung zu Viehhüter irgendwo übergespannt?
- Gibt es weitere Punkte zu beachten? z.B. Pferdehof in der Nähe => nicht überfliegen, etc.
Für das Briefing wird die Karte des Aussenlandeplatzes ausgedruckt, inkl. Hindernissen, Schutzgebieten, etc. Durch die gewissenhafte Abklärung der obigen Punkte werden viele Unsicherheiten während der Aussenlandung beseitigt. Das ersetzt aber in keinster Weise eine gewissenhafte REKO.
In diesem Sinne: blue skies and happy landings!
Nützliche Links
map.geo.admin.ch (Thema Luftfahrt / Amtliche Vermessung / Bezirksgrenzen)
admin.ch (AuLaV SR 748.132.3)
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